§ 57a-Begutachtung (Pickerl) in Wienin welchem Zustand ist Ihr Fahrzeug?
Wir nehmen es genau unter die Lupe.
Die nächste § 57a-Begutachtung (Pickerl) steht an? Dann sind Sie in unserer Kfz-Werkstatt richtig. Als zertifizierte Prüfstelle mit langjähriger Erfahrung kontrollieren wir:
- Pkw und LKW bis 3,5 t
- Anhänger bis 0,75 t
Bei der § 57a-Begutachtung handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Kontrolle des Fahrzeugs zur Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Ein abgelaufenes Pickerl / Prüfplakette wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
Zum Ablauf der Pickerl-Überprüfung
Der Umfang der § 57a-Begutachtung (Pickerl) sieht folgendermaßen aus:
- bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin
- Dauer: 45 Minuten
- ausführlicher Prüfbericht
- neue Prüfplakette / Pickerl bei positivem Ergebnis
- Hinweis zu festgestellten Mängeln
Diese Vorteile bietet die § 57a-Begutachtung (Pickerl) in unserer Kfz-Werkstatt
Wenn Sie uns mit der Überprüfung betrauen, nutzen Sie zahlreiche Vorzüge:
Top-Service
Erfahrene Techniker und moderne Prüftechnik stellen sicher, dass die Überprüfung fachgerecht erfolgt.
Flexible Termine
Sie haben die Möglichkeit, vorab einen Termin zu vereinbaren oder Ihr Fahrzeug ohne Voranmeldung zu uns zu bringen.
Kurze Wartezeiten
Während wir das Fahrzeug überprüfen, können Sie gerne in unserem Wartebereich bleiben und einen kostenlosen Kaffee trinken.
Leihfahrzeug
Auf Wunsch stellen wir Ihnen für die Zeit aber auch ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zur § 57a-Begutachtung (Pickerl)
Unsere Kunden wenden sich unter anderem zu folgenden Themen an uns:
Was passiert, wenn Mängel während der § 57a-Überprüfung festgestellt werden?
Wir informieren Sie zu den ermittelten Defekten, erstellen ein Angebot zur Behebung und vereinbaren einen Termin für die Nachkontrolle mit Ihnen.
Erhalte ich eine Garantie auf die Werkstattleistungen?
Wir gewähren eine Garantie auf alle Reparaturteile sowie Werkstattleistungen.
Wie lange ist das Pickerl gültig?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die erste Pickerl-Überprüfung drei Jahre nach der ersten Zulassung erfolgt. Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung ist die nächste Pickerl-Überprüfung nötig. Anschließend muss der Termin jährlich stattfinden.
Welche Dokumente sind zur Überprüfung mitzubringen?
Legen Sie für die Pickerl-Überprüfung in unserer Werkstatt bitte die Zulassungsbescheinigung und, falls erforderlich, den Genehmigungsnachweis oder das Genehmigungsdokument vor.
Und noch ein Hinweis zum Preis: Dieser setzt sich aus der Grundgebühr, den Zusatzkosten bei speziellen Fahrzeugtypen und Reparaturkosten zusammen.